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Informationen

Schweizer Musikpreise

Die Schweizer Musikpreise zeichnen jedes Jahr besondere Leistungen im Schweizer Musikschaffen aus. Das Bundesamt für Kultur vergibt sie gemäss Gesetz und Verordnung.

Verliehen werden:
●     der Schweizer Grand Prix Musik (100 000 Franken) für ein Lebenswerk
●     sieben Schweizer Musikpreise (je 40 000 Franken) für aktive Musikerinnen und Musiker sowie Kollektive
●     drei Spezialpreise Musik (je 25 000 Franken) für Personen oder Institutionen mit wichtigem Beitrag zur Musikszene

Auswahlverfahren

Das Bundesamt für Kultur beauftragt jährlich zehn unabhängige Fachpersonen. Diese nominieren insgesamt bis zu 100 Personen, Kollektive oder Institutionen aus der Schweizer Musikszene.

Die siebenköpfige Eidgenössische Jury für Musik empfiehlt danach die Gewinnerinnen sowie Gewinner des Schweizer Grand Prix Musik, der sieben Schweizer Musikpreise und der drei Spezialpreise Musik. Das Bundesamt für Kultur vergibt abschliessend die Auszeichnungen im Auftrag des Eidgenössischen Departements des Innern.

Alle Beteiligten decken verschiedene Fachgebiete, Musiksparten, Sprachregionen und Geschlechter ab. Eine Bewerbung für die Schweizer Musikpreise ist nicht möglich.

Preisverleihung

Die Preisverleihung findet jeweils an einem öffentlichen Anlass statt. Die ausgezeichneten Leistungen werden dabei national und international sichtbar gemacht.

Wichtig

Die Schweizer Musikpreise sind staatliche Auszeichnungen. Sie stellen keine Projektförderung dar. Für die Projektförderung auf Bundesebene ist Pro Helvetia zuständig.

Eidgenössische Jury für Musik

Haben Sie Fragen zur Vergabe der Schweizer Musikpreise? Kontaktieren Sie uns.

Bundesamt für Kultur
Sektion Kulturschaffen
Musik
Hallwylstrasse 15
3003 Bern
T +41 58 464 44 66
musik@bak.admin.ch